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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs - von Well TV International
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Je nach gewünschter
technischer Spezifikation
gewährleisten wir das bestmögliche
Produkt.
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Soferne von Ihnen
als Auftraggeber keine detaillierten
Wünsche bzgl. der inhaltlichen
Gestaltung von Videoproduktionen
(Dreh- und Schnitt) dargelegt sind,
oder keine tatsächliche redaktionelle
Betreuung Ihrerseits stattfindet,
wird Well TV den Videofilm nach den
allgemeinen handwerklichen
Richtlinien herstellen, wobei es je
nach Thema oder Handlung einen
jeweiligen „Touch“ erhält.
(Dokumentation = ruhige, statische
Bilder; Trailer/Clips: sehr bewegte
Bilder mit rascher
Schnittfolge).
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Um Dreharbeiten
ordnungsgemäß durchführen zu können,
sorgen Sie als Auftraggeber für alle
erforderlichen Drehberechtigungen (zB
bei Veranstaltungen oder bei Behörden
oder Unternehmen) und stellen sicher,
dass Well TV rechtzeitig alle
erforderlichen Akkreditierungen
(Eintrittscheine, Ein-/
Durchfahrtsberechtigungen usw.)
vorliegen.
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Als fertiges
Endprodukt bei einer
Videofilmproduktion erhalten Sie von
Well TV eine DVD (oder ein Videoband)
mit dem vereinbarten Film als
„Vorführkopie“. Ist diese von Ihnen
akzeptiert, geht der Film weiter zu
einer eventuellen
Vervielfältigung.
Die Abnahme der
Vorführversion hat innerhalb einer
angemessenen Zeit (max. zehn
Tage ab Übergabe bzw.
Vorführung) zu erfolgen. Danach
gilt die Produktion als
vollständig
abgenommen.
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Alles aufgenommene
Rohmaterial und das/die Master
verbleiben bei Well TV.
Das
Urheberrecht ist nicht übertragbar
und verbleibt bei Well TV
International Hubert Ehrenreich.
(Hinweis: Es wird ausschließlich ein
Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht
übertragen, niemals ein
Urheberrecht!). Ihr Nutzungsrecht
bzw. Verwertungsrecht für die
Auftragsproduktion wird im Auftrag
definiert.
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Da es bei
Filmarbeiten im Vorfeld bereits zu
entsprechenden Arbeitsleistungen
kommt (ausarbeiten des Inhaltes,
Drehplan, Recherchen, sonstige
Vorkosten) ist von Ihnen eine
Vorauszahlung von 30% des
vereinbarten Auftragswertes zu
leisten (Bei
Veranstaltungsdokumentationen
mindestens 50%). Dies erfolgt
üblicherweise bei
Auftragsunterzeichnung. Eine
Vorauszahlung muss jedenfalls vor
Beginn der Dreh-/ bzw.
Produktionsarbeiten auf dem Konto von
Well TV Int. eingelangt
sein.
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Ein Auftrag erlangt
nur Gültigkeit, wenn er schriftlich
fixiert
wird.
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Wird der
vereinbarte Auftragswert (durch
Reisekosten, Mehraufwand, Darsteller
usw.), über- oder unterschritten, so
wird dies in der Endabrechnung
berücksichtigt. Well TV ist aber
stets bestrebt, bereits bei
Vertragsabschluss einen verbindlichen
Fixpreis zu
bieten.
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Die Rechnungslegung
erfolgt nach Beendigung des
Projektes, bzw. bei Produktionen über
einen längeren Zeitraum (zB:
Baustellen- / bzw.
Langzeitdokumentationen) monatlich
eine Zwischenrechnung über den
erfolgten Aufwand.
Berechnungsgrundlage ist die jeweils
gültige Preisliste bzw. das
vereinbarte pauschale
Produktionshonorar.
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Wir sind bestrebt,
unsere Kunden in allen Fragen bzgl.
Videofilmproduktion umfassend zu
beraten. |
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Diese
AGB-Kurzversion orientiert sich an den
Vertragsrichtlinien des Fachverbandes der Audiovisions-
und Filmindustrie Österreichs, die als grundsätzliche
AGBs für Well TV International, Hubert Ehrenreich
gelten. Diese können Sie hier
einsehen!
Stand: Mai 2009
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